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Motorrad-Fakten
1 Jahr her

L1 e Führerschein und die Leichtkraftfahrzeuge

Fahrzeugklasse L1 e – Übersicht Führerscheinpflicht für E-Roller und Kleinkrafträder in Deutschland

Fahrzeugklasse L1 e – Führerschein, Fahrzeuge und was du wissen musst

E-Roller, Scooter und Leichtkrafträder boomen – doch welchen Führerschein braucht man eigentlich? Und was hat es mit der Fahrzeugklasse L1 e auf sich? Hier kommt der Überblick über die EU-Klassifizierung, die betroffenen Fahrzeuge und die zugehörigen Fahrberechtigungen.

Was ist die Fahrzeugklasse L?

Die Europäische Union hat 2013 mit der Verordnung 168/2013 eine einheitliche Klassifizierung für Leichtkraftfahrzeuge eingeführt – die Klasse L. Sie umfasst alle motorisierten Fahrzeuge, die kein Auto sind: von Mofas über E-Scooter bis hin zu Motorrädern, mit Benzin- oder Elektroantrieb. Bei Elektrofahrzeugen wird der Kennzeichnung ein „e“ angehängt – also z. B. L1 e oder L3 e.

Überblick: Fahrzeugklassen und Führerschein

Klasse Fahrzeugtyp Bauartgeschwindigkeit Führerschein
L1 e Zweirädriges Leichtkraftfahrzeug bis 45 km/h AM oder B (teils führerscheinfrei)
L2 e Dreirädriges Fahrzeug bis 45 km/h AM
L3 e Zweirädriges Fahrzeug über 45 km/h A1, A2 oder A (je nach Alter)
L4 e Zweirädriges Fahrzeug mit Beiwagen über 45 km/h A1, A2 oder A (je nach Alter)

Das sind die ersten vier von insgesamt sieben Unterklassen der Klasse L.

Was ist die Klasse L1 e genau?

Die L1 e entspricht der bekannten „50er“-Klasse bei Verbrennern – also Fahrzeugen bis 50 cm³ bzw. 4 kW bei Elektroantrieb. Für diese Klasse gilt in der Regel der Führerschein AM oder B. Einige Fahrzeuge dieser Klasse sind sogar führerscheinfrei.

Hubraum / Leistung

bis 50 cm³ oder max. 4.000 W (4 kW)

Höchstgeschwindigkeit

max. 45 km/h

Führerschein

AM oder B – teils führerscheinfrei

Versicherung

Pflicht – Versicherungskennzeichen erforderlich

Welche Fahrzeuge fallen unter L1 e?

Mofas & Roller

bis max. 25 km/h Höchstgeschwindigkeit

Leicht-Mofas

bis 30 cm³ oder 0,5 kW, max. 20 km/h

Dreiräder & Zweiräder mit Beiwagen

bis 45 km/h

Leichte Vierräder

unter 350 kg Leergewicht, max. 45 km/h, bis 50 cm³ oder 4 kW

Achtung: Alle Fahrzeuge der Klasse L – von L1 e bis L7 e – sind versicherungspflichtig und benötigen ein Versicherungskennzeichen.

L1 e im Detail: Einstufungskriterien laut EU-Verordnung

Führerscheinklasse L1 e – leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge (E-Scooter)

  • Hubvolumen bis zu 50 cm³
  • Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
  • Maximale Nennleistung bis zu 4.000 Watt (4 kW)
  • Gesamtmasse entsprechend den technischen Herstellervorgaben

Wann brauche ich einen Führerschein – und wann nicht?

Nicht jedes Fahrzeug der Klasse L1 e benötigt automatisch einen Führerschein. Die Fahrerlaubnispflicht hängt von Leistung und Höchstgeschwindigkeit ab:

Fahrzeugtyp Fahrerlaubnis
Mofa bis 25 km/h Mofa-Bescheinigung (ab 15 Jahren)
Leicht-Mofa bis 20 km/h, max. 0,5 kW Führerscheinfrei
Kleinkraftrad bis 45 km/h, bis 50 cm³ / 4 kW Führerschein AM oder B
Dreirädriges Fahrzeug bis 45 km/h Führerschein AM oder B

Fazit

Die Fahrzeugklasse L1 e umfasst leichte Zweiräder bis 45 km/h und 4 kW – also klassische E-Roller und Kleinkrafträder. Je nach Fahrzeug reicht eine Mofa-Bescheinigung, der AM-Führerschein oder der B-Führerschein. Führerscheinfrei sind nur die langsamsten Fahrzeuge dieser Klasse. Versicherungspflicht gilt in jedem Fall.

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