Fahrzeugklasse L1 e – Führerschein, Fahrzeuge und was du wissen musst
E-Roller, Scooter und Leichtkrafträder boomen – doch welchen Führerschein braucht man eigentlich? Und was hat es mit der Fahrzeugklasse L1 e auf sich? Hier kommt der Überblick über die EU-Klassifizierung, die betroffenen Fahrzeuge und die zugehörigen Fahrberechtigungen.
Was ist die Fahrzeugklasse L?
Die Europäische Union hat 2013 mit der Verordnung 168/2013 eine einheitliche Klassifizierung für Leichtkraftfahrzeuge eingeführt – die Klasse L. Sie umfasst alle motorisierten Fahrzeuge, die kein Auto sind: von Mofas über E-Scooter bis hin zu Motorrädern, mit Benzin- oder Elektroantrieb. Bei Elektrofahrzeugen wird der Kennzeichnung ein „e“ angehängt – also z. B. L1 e oder L3 e.
Überblick: Fahrzeugklassen und Führerschein
| Klasse | Fahrzeugtyp | Bauartgeschwindigkeit | Führerschein |
|---|---|---|---|
| L1 e | Zweirädriges Leichtkraftfahrzeug | bis 45 km/h | AM oder B (teils führerscheinfrei) |
| L2 e | Dreirädriges Fahrzeug | bis 45 km/h | AM |
| L3 e | Zweirädriges Fahrzeug | über 45 km/h | A1, A2 oder A (je nach Alter) |
| L4 e | Zweirädriges Fahrzeug mit Beiwagen | über 45 km/h | A1, A2 oder A (je nach Alter) |
Das sind die ersten vier von insgesamt sieben Unterklassen der Klasse L.
Was ist die Klasse L1 e genau?
Die L1 e entspricht der bekannten „50er“-Klasse bei Verbrennern – also Fahrzeugen bis 50 cm³ bzw. 4 kW bei Elektroantrieb. Für diese Klasse gilt in der Regel der Führerschein AM oder B. Einige Fahrzeuge dieser Klasse sind sogar führerscheinfrei.
Hubraum / Leistung
bis 50 cm³ oder max. 4.000 W (4 kW)
Höchstgeschwindigkeit
max. 45 km/h
Führerschein
AM oder B – teils führerscheinfrei
Versicherung
Pflicht – Versicherungskennzeichen erforderlich
Welche Fahrzeuge fallen unter L1 e?
Mofas & Roller
bis max. 25 km/h Höchstgeschwindigkeit
Leicht-Mofas
bis 30 cm³ oder 0,5 kW, max. 20 km/h
Dreiräder & Zweiräder mit Beiwagen
bis 45 km/h
Leichte Vierräder
unter 350 kg Leergewicht, max. 45 km/h, bis 50 cm³ oder 4 kW
Achtung: Alle Fahrzeuge der Klasse L – von L1 e bis L7 e – sind versicherungspflichtig und benötigen ein Versicherungskennzeichen.
L1 e im Detail: Einstufungskriterien laut EU-Verordnung
Quelle: EU-Verordnung 168/2013, Anhang I
Führerscheinklasse L1 e – leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge (E-Scooter)
- Hubvolumen bis zu 50 cm³
- Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
- Maximale Nennleistung bis zu 4.000 Watt (4 kW)
- Gesamtmasse entsprechend den technischen Herstellervorgaben
Wann brauche ich einen Führerschein – und wann nicht?
Nicht jedes Fahrzeug der Klasse L1 e benötigt automatisch einen Führerschein. Die Fahrerlaubnispflicht hängt von Leistung und Höchstgeschwindigkeit ab:
| Fahrzeugtyp | Fahrerlaubnis |
|---|---|
| Mofa bis 25 km/h | Mofa-Bescheinigung (ab 15 Jahren) |
| Leicht-Mofa bis 20 km/h, max. 0,5 kW | Führerscheinfrei |
| Kleinkraftrad bis 45 km/h, bis 50 cm³ / 4 kW | Führerschein AM oder B |
| Dreirädriges Fahrzeug bis 45 km/h | Führerschein AM oder B |
Fazit
Die Fahrzeugklasse L1 e umfasst leichte Zweiräder bis 45 km/h und 4 kW – also klassische E-Roller und Kleinkrafträder. Je nach Fahrzeug reicht eine Mofa-Bescheinigung, der AM-Führerschein oder der B-Führerschein. Führerscheinfrei sind nur die langsamsten Fahrzeuge dieser Klasse. Versicherungspflicht gilt in jedem Fall.





